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GAV - der Gesamtarbeitsvertrag für die Reinigungsbranche
Für die Deutschschweiz ist der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Reinigungsbranche allgemeinverbindlich. Das heisst, dass die Bestimmungen für alle Reinigungsunternehmen gelten. Ausnahmen gibt es für sehr kleine Betriebe. Der Vertrag wird von den Gewerkschaften Unia, Syna und VPOD als Vertreter für die Arbeitnehmenden und dem Branchenverband Allpura als Vertreter für die Arbeitgebenden ausgehandelt.
GAV 2026 bis 2029
Am 1. Januar 2026 tritt ein neuer GAV für die Reinigungsbranche in der Deutschschweiz in Kraft.
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